Mit dem Begriff “3-Liter Haus” lässt sich der Verbrauch an Heizwärme eines bewohnten Hauses charakterisieren.
Ein Haus das den Titel “3-Liter Haus” erhält benötigt maximal 30 Kilowattstunden Heizwärme für jeden Quadratmeter Gebäudefläche im Jahr. Darin sind bereits der Strom für die jeweils benötigten Pumpen, Brenner und Regelungen enthalten. Daraus lässt sich ein Verbrauch von etwa 3 Litern Heizöl pro Quadratmeter in jedem Jahr errechnen. So lässt sich erklären wie der Begriff “3-Liter Haus” zustande gekommen ist.
3-Liter Häuser sind somit eine gute Möglichkeit, den Energieverbrauch in Wohnhäusern effektiv zu senken. Dadurch ergeben sich automatisch geringere Energiekosten für Rohstoffe wie zum Beispiel Heizöl, Gas oder Strom. Durch den geringen Energieverbrauch wird zudem die Umwelt geschont. Bewohner von 3-Liter Häusern müssen sich keine Sorgen um die stets steigenden Kosten für Rohstoffe machen, welche man für die Beheizung eines Hauses benötigt.
3-Liter Häuser werden an sonnigen Tagen von der Sonnenstrahlung gewärmt. Wird Wärme an einem nicht sonnigen Tag benötigt, erhält man diese aus einem Puffer, der auch warmes Wasser zum Spülen, Duschen etc. liefert. Wenn es eine längere Zeit lang keine sonnigen Tage gibt wird das Haus ganz gewöhnlich beheizt. Es gibt momentan noch keine festen Normen denen 3-Liter Häuser entsprechen müssen. Es gibt aber Standards an die sie sich in der Regel halten. Im direkten Vergleich benötigt ein 3-Liter Haus für das Heizen der Wohnräume nur ein Drittel der Energie die ein gewöhnliches Haus verbraucht und ist somit um einiges vorteilhafter was die Heizkosten und die Umweltbelastung betrifft.
Rund 30 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfällt auf das Temperieren von Gebäuden. Entsprechend ergeben sich für den Hausbau und durch Gebäudesanierung große Einsparpotenziale. Um jedoch als Niedrigenergiehaus bezeichnet zu werden, muss ein Wohn- oder Bürogebäude die gesetzlichen Vorgaben deutlich unterschreiten. Der Begriff “Niedrigenergiehaus” ist weder geschützt noch eindeutig definiert. Grundlage für eine Bewertung bildet die vom Gesetzgeber im Jahr 2002 erlassene Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie legt den Rahmen bautechnischer Erfordernisse zur Minderung des Energieverbrauchs fest. 2007 wurde die Verordnung modifiziert, für 2009 und 2012 stehen weitere Verschärfungen der energetischen Anforderungen an. Die Verordnung enthält für verschiedene Gebäudearten und Nutzungen individuelle Richtwerte.
Naturgemäß sind die Anforderungen an Neubauten höher, da für sie bereits in der Planungsphase einfache Maßnahmen wie die Ausrichtung von Fensterflächen oder Auswahl von Baustoffen zur Verbesserung der Energiebilanz einbezogen werden können. Aber auch nachträglich ist eine Senkung des Betriebsenergieverbrauchs auf aktivem und passivem Wege zu erreichen. Die wichtigsten aktiven Maßnahmen setzen bei der Gebäudetechnik für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung an. Als passive Maßnahmen gelten vor allem Dämmungen von Fenstern, Wänden, Kellern und Leitungen.
Beide Maßnahmenbündel zusammen ergeben eine gesteigerte Energieeffizienz und fließen in die Energiebilanz eines Hauses ein. Durch die Anrechnung des Primärenergiebedarfs wird indirekt auch die Art der verwendeten Energie berücksichtigt. Über den unmittelbaren Verbrauch hinaus bezieht diese Größe die spezifischen Kosten des verwendeten Energieträgers von der Gewinnung bis zum Verbrauch ein. So gewinnt die Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energien an Attraktivität und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Einstufung des Gebäudes als Niedrigenergiehaus.
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