
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss. Diese flüssige Biomasse muss nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern deutlich weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine besonders schützenswerte Flächen zerstört. Auch die sozialen Bedingungen beim Anbau werden erfasst.
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung wurde am 29.07.09 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 24. August in Kraft.
Aktuelle Informationen über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung entnehmen Sie bitte der Rubrik Aktuelles.
Ein Diskussionsforum zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie auf unserem KWK-Diskussionsforum kwk24.
Im Downloadbereich der Nachhaltigkeitsverordnungs-Seite finden Sie die Grafiken, den Verordnungstext sowie die Stellungnahmen zur Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung.
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